
Trinkgelder sind, wie Sie wissen, eine freiwillige Leistung und kein Muss. Trinkgelder sagen Ihrem Pirschführer, und falls zutreffend den Angestellten im Hauptcamp, wie sehr Sie seine/ihre Leistungen und Professionalität schätzen. Die Höhe des Trinkgeldes sollte dementsprechend den Grad Ihrer Zufriedenheit zum Ausdruck bringen.
Von obigem abgesehen, interessiert es Sie natürlich immer noch, welche Beträge landesüblich sind. Abgesehen vom Grad Ihrer Zufriedenheit sollten Sie auch die Länge der Jagd, erlegtes Wild und jegliche Extraleistungen bedenken. Erfahrungsmäßig beginnen die Trinkgelder unserer Jäger um die $1000 und enden bei $2500. Wir sind uns sicher, das Sie auf eine Summe kommen werden, die Ihrer Geldbörse und Ihrem Zufriedenheitsgrad gerecht werden.
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Bei Reservierungen im Jahr Ihrer Jagd bitten wir um eine Anzahlung von 50% des Jagdpreises. Der Restbetrag ist bis zum 15. Mai des Jagdjahres zu begleichen.
Bei Jagden, die im Jahr vor Ihrer Jagd oder mehr als ein Jahr im Voraus gebucht werden, bitten wir um eine Anzahlung von 25% des Jagdpreises. Weitere 25% des Jagdpreises sind bis zum 15. November vor Ihrer Jagd, sowie der Restbetrag bis zum 15. Mai Ihres Jagdjahres zu begleichen. Zur ersten geleisteten Anzahlung, und somit zur Reservierung der Jagd, stellen wir Ihnen einen Jagdvertrag sowie eine Quittung mit Aufstellung für die Folgezahlungen aus.
Bitte beachten Sie, daß Sie nur dann auf eine Jagd bei uns kommen können, wenn der Jagdpreis bis zum 15. Mai des Jagdjahres vollständig an uns bezahlt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, sehen wir uns leider gezwungen, Ihre Jagd weiterzuverkaufen. Bereits gezahlte Gelder werden nicht zurückerstattet.
Alle Preise sind in kanadischen Dollar angegeben. Gelder können auf unser CAD Konto in Whitehorse überwiesen werden.
Für Zahlungen im Jagdcamp akzeptieren wir Reisechecks, Bargeld sowie VISA und MASTERCARD (bei Kartenzahlung wird eine Gebühr von 2,9% pro Betrag eingezogen).
Alle anderen Währungen als kanadische Dollar werden akzeptiert und zum Tageskurs der "Bank of Canada" umgewechselt.
Bei einem Reiserücktritt vor dem 1. März werden $2000 als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Bei einem Reiserücktritt ab dem 1. März Ihres Jagdjahres erfolgt keine Rückerstattung gezahlter Beträge. Einen Ersatzjäger Ihrer Wahl nehmen wir jedoch gerne an. Außerdem raten wir Ihnen an, unbedingt eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Angeschweißtes und erlegtes Wild, das nicht geborgen werden kann, gilt als erlegt und unterliegt der Trophäengebührregelung. Automatisch erlischt damit auch die Jagdlizenz für die jeweilige Wildart.
Bitte seien Sie versichert, das wir alles in unserer Macht stehende versuchen, um das angeschweißte oder erlegte Wild zu finden und zu bergen. Auch dann noch, wenn Sie schon lange wieder nach Hause gereist sind.
Trophäengebühren an den Outfitter sind für alles erlegte und angeschweißte Wild zu bezahlen.
Trophäengebühren fallen für alles Zusatzwild an, das auf Dallschaf- oder Elchjagden erlegt wurde. Das gleiche gilt für die Kombinationsjagden. Bitte sehen Sie die Preisliste über diesen Link ein, um sich über die jeweiligen Trophäengebühren zu informieren.